Obligatorisch

Die obligatorische Bundesübung ist für jeden Angehörigen der Armee obgligatorisch.

Obligatorisch Termine auf der Schiessanlage Herdern

Samstag, 27. April 2024, 09:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch, 29. Mai 2024, 17:30 - 19:30 Uhr
Samstag, 29. Juni 2024,  09:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch, 21. August 2024, 17:30 - 19:30 Uhr
Mittwoch, 28. August 2024,  17:30 - 19:30 Uhr
Samstag, 31. August 2024,  09:00 - 11:00 Uhr

Informationen zur Schiesspflicht

Für wen gilt die Schiesspflicht

Soldanten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt),
welche im Vorjahr oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee,
längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche im selben Jahr aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen
sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.

Daten Obligatorische Schiesspflicht

Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Verfügbare Schiessdaten und Zeiten für Buochs und Ennetbürgen sind unter dem Register Jahresprogramm ersichtlich.

Nachschiesskurse

Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben,
werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten. Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.

Programm

  • 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 3 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4, in 40 Sekunden


Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht wurden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.


Was nehme ich mit ans Obligatorisch Schiessen

Aufforderungsschreiben

mit den Klebeetiketten

Amtlicher Ausweis

ID, Fahrausweis

Dienstbüchlein

Schiessbüchlein

militärischer Leistungsausweis

Persönliche Dienstwaffe

inklusive Magazin

Schutzausrüstung

Gehörschutz
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Adresse: Herdern
Natel: +41 78 917 37 45
Email: praesident@sg-buochs.ch